Salem – Frühförder- und Beratungsstelle – ambulant und mobil
Für wen | Fachkräfte | Besonderheit | Ziele | Angebote | Finanzierung | Verfahrensweise | Kontakt | Standort
Frühförder- und Beratungsstelle – für wen?
Für Kinder:
- mit Entwicklungsverzögerungen, von Behinderung bedrohte Kinder
- mit Behinderungen vom Säuglingsalter bis längstens zum Schuleintritt,
- aus der Stadt Görlitz und dem südlichen Niederschlesischen Oberlausitzkreis
Fachkräfte
- Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin (FH), Fachrichtung Heilpädagogik
- Dipl. Sozialarbeiterin mit Zusatzfortbildung Entwicklungsbegleitung
- Sozialarbeiterin mit Sprach- und heilpädagogischer Zusatzausbildung, FB Entwicklungsbegleitung
- Erzieherin mit HPZ und FB Entwicklungsbegleitung
- Erzieherin mit Sprach- und heilpädagogischer Zusatzausbildung, FB Entwicklungsbegleitung
- Ergotherapeutin
- Physiotherapeutin mit Zusatzqualifikation für Therapien nach dem Bobath-Konzept
Besonderheit
- ausgezeichnet mit den Qualitätssiegel »Barrierefrei für alle Behinderungsarten«
- Anerkennung der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie und der »Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl«
Im Haus befinden sich mehrere Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge:
Praxis für Physiotherapie, Praxis für Ergotherapie, Heilpädagogische Tagesstätte mit Integrationsgruppe, Altenpflegeheim Gottessegen.
Am Standort James von Moltke Str. 5:
Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe, Zahnarztpraxis, Praxis für Logopädie und Legasthenietherapie, Beratungsstelle für Autismus (Informationen auf dieser Seite weiter unten).
Anliegen und Ziel
Frühförderung nach SGB IX §§ 30 und 56 beinhaltet:
Frühförderung umfasst:
wird angeboten als ambulante Förderung in der Frühförderstelle, mobil im Elternhaus und/oder Kindertagesstätte
in Form von:
- Früherkennung
- Frühbehandlung
- Früherziehung
- Beratung von Angehörigen (Eltern) und anderen Bezugspersonen
- offenes Beratungsangebot
Frühförderung umfasst:
- familien- und wohnortnahe Förderung
- interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik
- alltagsunterstützende Zusammenarbeit mit den Familien
- medizinisch-therapeutische Hilfe (Ergotherapie und Physiotherapie)
- heilpädagogische Hilfe
- Förderung aller Wahrnehmungsbereiche
- Sprachanbahnung und Begriffsbildung
- Steigerung der Ausdauer und des Konzentrationsvermögens
- Stabilisieren des Selbstvertrauens
- Anregen von Selbstständigkeit
- Entwickeln von Kreativität und Fantasie
- Einflussnahme auf Verhaltensauffälligkeiten
wird angeboten als ambulante Förderung in der Frühförderstelle, mobil im Elternhaus und/oder Kindertagesstätte
in Form von:
- Einzelförderung
- Kleinstgruppenförderung
- Rhythmikkreis (Angebot für Kinder, zeitgleich Gesprächskreis für Eltern)
- Spielkreis (Spielangebot für Eltern mit ihren Kindern unter Begleitung durch Frühförderin)
- Psychomotorik-Gruppe in einer Turnhalle
Zusatzangebote
- Elternabende
- Thementage für Eltern und Kinder (Tagesangebote)
- Elterngesprächsrunden/Erfahrungsaustausch
- Vermittlung von speziellen Beratungs-, Therapie und anderen Angeboten
Finanzierung
nach Antragstellung »Leistungen der Eingliederungshilfe Frühförderung nach SGB XII, § 54« und Befürwortung durch den Sozialhilfeträger kostenfrei
Voraussetzung:
ein ärztliches Gutachten und die amtsärztliche Befürwortung
Voraussetzung:
ein ärztliches Gutachten und die amtsärztliche Befürwortung
Verfahrensweise
Verfahrensweise, um Frühförderung für den Säugling bis für das Vorschulkind bei Entwicklungsauffälligkeit zu erhalten:
- Der Kinderarzt oder Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen empfehlen Frühförderung und benennen den Eltern die Adresse, Telefon-Nummer und Sprechzeiten der Frühförderstelle.
- Die Eltern melden sich in der Frühförderstelle an zum Beratungs- und Informationsgespräch.
- Anliegen, Zielstellung und Verfahrensweise von Frühförderung werden dargestellt.
- Eltern geben dem behandelnden und Frühförderung empfehlenden Kinderarzt, ggf. durch die Frühförderstelle benannten Schularzt Rückmeldung, ob sie Frühförderung annehmen und beantragen möchten.
- Die Sorgeberechtigten beantragen Leistungen der Eingliederungshilfe
- Frühförderung nach SGB XII, § 54 für ihr Kind beim Sozialamt.
- Der Kinderarzt oder der Schularzt schreibt das Gutachten und schickt eine Kopie an die Frühförderstelle, das Original an das Sozialamt. Das Sozialamt leitet das Originalgutachten an den Amtsarzt weiter.
- Der Amtsarzt lädt gegebenenfalls Kind und Sorgeberechtigte zur Vorstellung ein.
- Nach Rückführung aller Unterlagen im Sozialamt wird ein Termin für das Gesamthilfeplangespräch bekannt gegeben.
- Die Frühförderung kann nach Kostenzusage losgehen. Die Frühförderstelle nimmt Kontakt mit den Sorgeberechtigten auf.
Kontakt
Fanny Weinert; Leiterin
Sprechzeiten der Leiterin nach Vereinbarung
Bürozeiten:
Montag-Freitag: 7:00 Uhr-13:00 Uhr
--> zum Kontaktformular
Gabriele Steudtner; Ansprechpartner
allgemeine Sprechstunde:
Montag: 09:30 Uhr-12:00 Uhr | Mittwoch: 15:00 Uhr-17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schlaurother Str. 12 | 02827 Görlitz
Telefon: [0 35 81] 7 35 441 und 454 | Telefax: [0 35 81] 7 35 448
allgemeine Sprechstunde:
Montag: 09:30 Uhr-12:00 Uhr | Mittwoch: 15:00 Uhr-17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schlaurother Str. 12 | 02827 Görlitz
Telefon: [0 35 81] 7 35 441 und 454 | Telefax: [0 35 81] 7 35 448
Förder- und Beratungsstelle für Menschen mit autistischer Behinderung
- Beratung für Eltern mit Kindern mit autistischer Behinderung
- Begleitung der Eltern bei Fragen bezüglich Umgang mit Ämtern, Ärzten, Kindereinrichtungen und Schulen
- Schulbegleitung
- Wegbegleitung
- Unterrichtsbegleitung
- Pausenbegleitung
- Freizeitbegleitung
- Angebot zur Gründung einer Selbsthilfegruppe
- Frühförderung
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Logopädie
Sprechzeiten:
Jeden letzten Mittwoch im Monat
von 15:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung
Ihre Ansprechpartner:
Edeltraud Goldammer
Daniela Hertwig - Hahn
James - von - Moltke Straße 5
02826 Görlitz
Telefon: 03581 / 31 40 81
Fax: 03581 / 360 96 58
Standort Schlaurother Straße
am Fuße der Landeskrone befindet sich die Frühförder- und Beratungsstelle im Dachgeschoss im Haus Schlaurother Str. 12, 02827 Görlitz
Besucher- und Elternparkplätze befinden sich im Gelände der Komplexeinrichtung »Salem« - Einfahrt über Grenzweg.
Kurzzeitiges Parken zum Bringen und Holen der Kinder ist Eltern unmittelbar am hinteren Eingangsbereich möglich.
--> zur Übersichtskarte mit dem Standort der Beratungsstelle
Besucher- und Elternparkplätze befinden sich im Gelände der Komplexeinrichtung »Salem« - Einfahrt über Grenzweg.
Kurzzeitiges Parken zum Bringen und Holen der Kinder ist Eltern unmittelbar am hinteren Eingangsbereich möglich.
--> zur Übersichtskarte mit dem Standort der Beratungsstelle


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